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I. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
II. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie
billiger Weise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden
können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen
z. B. bei Holzoberflächen, Natursteinen, Kunststoff- und Lackoberflächen etc. bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) handelsübliche und
für den Käufer zumutbare Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern
insbesondere im Farbton, vorbehalten.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben
vorbehalten.
III. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken
wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich nach Feststellung vor der
Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die
vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden
dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers
ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
IV. Lieferung und Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine
angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen In-VerzugSetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf, zu
gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei
dessen Vorlieferanten, insbesondere rechtmäßige Arbeitsausstände und rechtmäßige
Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und
unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der
Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die
Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
V. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen bei Kaufverträgen unmittelbar nach Lieferung
fällig, bei Werk- und Werklieferungsverträgen unmittelbar nach Abnahme des Werkes.
2. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen
beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von
Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt - vorbehaltlich weiterer Rechte oder des Nachweises
durch den Käufer, dass uns kein oder ein geringer Schaden entstanden ist Verzugszinsen von
jährlich 5,00 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Über-leitungsgesetzes vom
09.06.1999 zu berechnen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu
wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt
sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des
Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
VII. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der
Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich
verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann
er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3
verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer an fallende
Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
4. (1) Als Schadenersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer
25,00 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
5. (2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen und nicht mehr
rückgängig zu machender Bestellungen beim Vorlieferanten bleibt dem Verkäufer vor behalten, an
Stelle der Schadenersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend
zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware
eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat
und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine
Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den
Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches
gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über
sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme
gilt Ziff. X.
X. Warenrücknahme
1. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf
Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
(1) Für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw.
Ersatz in entstandener Höhe.
(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern
kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel , mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 30 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 55 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 65 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem
Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
(3) Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen
Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs- und damit
uneingeschränkten Rücktrittrechts des Käufers bei Verbraucherverträgen nach §§ 335 ff BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei
er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung ( Nachbesserung ) oder Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurück treten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder
vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
6. Wählt der Käufer nach Ziff. 3. den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren
und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die
zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie
z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der
Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung
entstanden sind.
6. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen
Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikation (z. B.
Tele- und Mediendienst) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Kaufsvertrags beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich erfolgen.
4. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer,
zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei
einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro, hat der Käufer die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang
oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer
die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
5. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den
Kreditvertrag.
6. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge)
hiervon unberührt.
7. Diese Bestimmungen gelten nur für Verbraucher, nicht für Gewerbebetreibende oder
Selbstständige.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen
der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.